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Die elektronische Rechnungsstellung steht derzeit vor einem großen Umbruch: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Als E-Rechnung zählen strukturierte Dateiformate, die der Europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Auch der Versand ist im B2B-Bereich ab 1. Januar 2025 verpflichtend. Es gibt jedoch Übergangsregelungen bis 2027/2028.
Andere, unstrukturierte Rechnungsformate (z. B. PDF, Papier) sind dann nicht mehr zulässig. In diesem Impuls wird die Bedeutung der elektronischen Rechnungsabwicklung näher betrachtet. Die relevanten Regelungen zu Rechnungsstellung und -archivierung werden ausführlich diskutiert und praktische Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Wer digitalisiert, sollte diese Daten auch absichern. Deshalb führen wir Sie ebenfalls in einem Schnelldurchlauf durch die zentralen Angebote der Transferstelle Cybersicherheit, die Ihnen helfen können Ihr Unternehmen #CYBERsicher zu gestalten.
Montag, 11. November 2024
14:00-15:00 Uhr
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